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Forderungsausfallversicherung
Fällt in einem Unternehmen, egal ob groß oder klein, heute eine größere Kundenforderung aus, so geraten viele, insbesondere aber kleine und mittelständige Unternehmen in eine eigene Krise und sind dadurch zum Teil selbst nicht mehr in der Lage ihre Verbindlichkeiten fristgerecht zu zahlen. Das kann unter Umständen dann dazu führen, dass sie Insolvenz anmelden müssen.
So gesehen können Forderungsausfälle in der Regel gravierende betriebswirtschaftliche Auswirkungen für ein Unternehmen haben. Eine einzige nicht bezahlte Forderung kann damit unter Umständen wirken wie ein Schneeballsystem und weitere Unternehmen in eine finanzielle Zwickmühle bringen. Um eine mögliche Lawine von Insolvenzen zu verhindern, hat sich die Versicherungswirtschaft auch hier etwas einfallen lassen und ein neues Produkt auf den Markt gebracht, die Forderungsausfallversicherung.
Abschließen kann man eine Forderungsausfallversicherung dabei seit 1998.
Prinzip der Forderungsausfallversicherung
Mit Hilfe einer Forderungsausfallversicherung kann man dem Prinzip nach nicht nur die eigene Schieflage verhindern, sonder auch die Gefahr vermindern, bzw. verhindern, dass durch eine einzige nicht bezahlte Forderung andere Betriebe auf ihren Forderungen sitzen bleiben, wobei eine Forderungsausfallversicherung dabei oftmals erfolglose Maßnahmen von Inkassobüros und Anwälten ersetzt, denn anstatt einen Inkassoauftrag zu stellen, oder einen Anwalt mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen, kann man sich wenn ein Kunde zwei Monate das Zahlungsziel überschritten hat, an seine Versicherung.
Forderungsausfallversicherung
Wie für einen Anwalt oder aber ein Inkassobüro muss aber auch gegenüber der Versicherungsgesellschaft der Geschäftsablauf genau dokumentiert werden – Rechnung, Mahnung und eventueller Schriftverkehr müssen vorgelegt werden. Das Versicherungsunternehmen prüft danach in einem ersten Schritt zunächst die Bonität des Kunden und nimmt eine Risikoeinschätzung vor. Verläuft diese positiv, wird das Ausfallrisiko von der Versicherung übernommen.
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